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Integrierte Versorgung

Bei jeder medizinischen Behandlung steht das Wohl des Patienten an erster Stelle.

 

Jedoch gelingt es trotz hohem ärztlichen und pflegerischen Einsatzes nicht immer, ein Optimum an Behandlungskomfort und Behandlungsqualität zu erzielen. Grund hierfür sind meist strukturelle Schwächen des Gesundheitssystems (z.B. die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung) oder eine ungenügende Vergütung moderner, jedoch häufig auch teurer Versorgungstechniken. Um dem zu begegnen hat der Gesetzgeber 2004 unter dem Begriff „Integrierte Versorgung“ (IGV) den Krankenkassen ermöglicht, einen Teil der Versicherteneinkünfte für „neue Versorgungsformen“ ausgeben zu können.

Durch besondere Verträge zwischen Krankenkassen und geeigneten Leistungserbringern sollen eine stärkere Vernetzung der Fachdisziplinen und Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser) gefördert, die Qualität der Patientenversorgung dabei verbessert und gleichzeitig die Gesundheitskosten gesenkt werden.

Viele gesetzliche Krankenkassen haben einen Vertrag zur Durchführung der „Besonderen Versorgung“ nach § 140a SGB V im Bereich der ambulanten, stationsersetzenden und stationären Versorgung mit der bestimmten Leistungserbringern geschlossen.

Ziele des Vertrages:

» der Zugang zu einer optimierten Versorgung des Patienten

» die Erhöhung der Versorgungsqualität durch operative Mindestfallzahlen der Operateure

» die Erhöhung der Qualität und der Patientenzufriedenheit durch kontinuierliche Begleitung, Befragungen und Verbesserungen

» die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen

» die Verringerung der psychosozialen Belastung der Patienten und eine damit einhergehende schnelle Genesung

» die Realisierung kurzer Wartezeiten sowie eine Steigerung der Patientenzufriedenheit

Inhalte des Vertrages:

» die im Zusammenhang mit der Behandlung erforderlichen Voruntersuchungen und Zuweisung durch zugelassene Fachärzte

» die Behandlung bzw. Operation durch einen Facharzt und die damit verbundene Anästhesie einschließlich der Sachkosten

» falls erforderlich, die medizinische Nachuntersuchung durch einen Facharzt innerhalb von 21 Tagen nach erfolgter Operation

» eine ausreichende Arzneimittelversorgung, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Behandlung steht

» eine abgestimmte Dokumentation und Qualitätssicherung

» eine zeitnahe Durchführung der Behandlung nach Diagnosestellung

Ein paar Beispiele der Krankenversicherungen die an der integrierten Versorgung teilnehmen:

Mobil Krankenkasse, BKK Provita, BKK BMW, Siemenst BKK, IKK Classic, IKK gesund plus u.v.m. 

Fragen Sie uns ob Ihre Krankenkasse solche Leistungen anbietet. 

Unsere Praxis gehört ab sofort zu den Leistungserbringern die an der integrierten Versorgung teilnehmen.